Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Oder, 25.03.2014 - 7 K 804/10.A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,10272
VG Frankfurt/Oder, 25.03.2014 - 7 K 804/10.A (https://dejure.org/2014,10272)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 25.03.2014 - 7 K 804/10.A (https://dejure.org/2014,10272)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 25. März 2014 - 7 K 804/10.A (https://dejure.org/2014,10272)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,10272) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.03.2014 - 7 K 804/10
    Gemäß Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2011/95/EU ist die Tatsache, dass ein Antragsteller bereits verfolgt wurde oder einen sonstigen ernsthaften Schaden erlitten hat bzw. von solcher Verfolgung oder einem solchen Schaden unmittelbar bedroht war, ein ernsthafter Hinweis darauf, dass die Furcht des Antragstellers vor Verfolgung begründet ist, bzw. dass er tatsächlich Gefahr läuft, ernsthaften Schaden zu erleiden, es sei denn, stichhaltige Gründe sprechen dagegen, dass der Antragsteller erneut von solcher Verfolgung oder einem solchen Schaden bedroht wird (vgl. zu diesen Maßstäben zuletzt BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 -, BVerwGE 146, 67 = NVwZ 2013, 936).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.03.2014 - 7 K 804/10
    Schließlich müssen sich diese Gefahren alsbald nach der Rückkehr realisieren (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - BVerwG 10 C 15.12 -, BVerwGE 146, 12 = NVwZ 2013, 1167).
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.03.2014 - 7 K 804/10
    Anknüpfungspunkt für die Auslegung des Begriffs des innerstaatlichen bewaffneten Konflikts - nur dieser kommt hier bei einer Prüfung der Voraussetzungen von § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylVfG n.F. ernsthaft in Betracht - ist dessen Bedeutung im humanitären Völkerrecht (vgl. zum folgenden BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2008 - BVerwG 10 C 43.07 -, BVerwGE 131, 198, 206 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. März 2012 - 8 A 11048/10. OVG -, Seite 11 f. des Entscheidungsabdrucks).
  • BVerwG, 29.09.2011 - 10 C 24.10

    Widerruf; Widerrufsfrist; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; unionsrechtlich

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.03.2014 - 7 K 804/10
    Das ist der Fall, wenn der Ausländer gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (vgl. die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, z.B. Urteil vom 29. September 2011 - BVerwG 10 C 24.10 -, NVwZ 2012, 451).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - A 11 S 3177/11

    Keine Gefahr bei Abschiebung nach Kabul

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.03.2014 - 7 K 804/10
    Dennoch geht eine inzwischen gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung davon aus, dass sich für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende alleinstehende männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige im Allgemeinen derzeit keine extreme Gefahrenlage ergibt, die zu einem Abschiebungsverbot in entsprechender Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führen würde (Bayerischer VGH, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. März 2012 - 8 A 11050/10 -, juris, jedenfalls für die Rückkehrer in den Raum Kabul; ebenso nunmehr auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. März 2012 - A 11 S 3177/11 -, juris, selbst bei beruflich nicht besonders qualifizierten Personen).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.03.2012 - 8 A 11048/10

    Afghanistan: Abschiebungsverbot wegen eines innerstaatlichen bewaffneten

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.03.2014 - 7 K 804/10
    Anknüpfungspunkt für die Auslegung des Begriffs des innerstaatlichen bewaffneten Konflikts - nur dieser kommt hier bei einer Prüfung der Voraussetzungen von § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylVfG n.F. ernsthaft in Betracht - ist dessen Bedeutung im humanitären Völkerrecht (vgl. zum folgenden BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2008 - BVerwG 10 C 43.07 -, BVerwGE 131, 198, 206 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. März 2012 - 8 A 11048/10. OVG -, Seite 11 f. des Entscheidungsabdrucks).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.03.2012 - 8 A 11050/10

    Kein Abschiebungsverbot für gesunde, junge männliche afghanische Staatsangehörige

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.03.2014 - 7 K 804/10
    Dennoch geht eine inzwischen gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung davon aus, dass sich für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende alleinstehende männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige im Allgemeinen derzeit keine extreme Gefahrenlage ergibt, die zu einem Abschiebungsverbot in entsprechender Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führen würde (Bayerischer VGH, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. März 2012 - 8 A 11050/10 -, juris, jedenfalls für die Rückkehrer in den Raum Kabul; ebenso nunmehr auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. März 2012 - A 11 S 3177/11 -, juris, selbst bei beruflich nicht besonders qualifizierten Personen).
  • VGH Bayern, 15.03.2013 - 13a B 12.30292

    Asylrecht Afghanistan; erhebliche Gefahr für Leib oder Leben; Gefahrendichte in

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.03.2014 - 7 K 804/10
    Vielmehr besteht eine extreme Gefahrenlage auch dann, wenn der Ausländer mangels jeglicher Lebensgrundlage dem baldigen sicheren Hungertod ausgeliefert würde (Bayerischer VGH, Urteil vom 15. März 2013 - 13a B 12.30292, 13a B 12.30325 -, juris Rn. 34 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 15.03.2012 - 13a B 11.30438

    Keine Gefahr für Afghanische Staatsangehörige bei Rückkehr in die Südregion

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 25.03.2014 - 7 K 804/10
    Diese Bewertung entspricht auch der Einschätzung in der Rechtsprechung (vgl. hierzu nur aktuell Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 15. März 2013 - 13a B 11.30438 -, juris).
  • VG Berlin, 17.02.2015 - 9 K 261.13

    Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Subsidiärer Schutz eines afghanischen

    Im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung unter Einbeziehung der im gesamten Land unzureichenden medizinischen Versorgungslage (dazu Auswärtiges Amt, Lagebericht 2014, S. 20 f.; UNHCR, Stellungnahme an das OVG Koblenz vom 11. November 2011, S. 2; BVerwG, Urteil vom 17. November 2011, a. a. O., Rn. 23) ist daher nicht davon auszugehen, dass praktisch jede Zivilperson schon alleine aufgrund ihrer Anwesenheit in der Provinz Kandahar mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (wie hier BayVGH, Urteil vom 15. März 2012 - 13a B 11.30438 - und Beschluss vom 15. April 2013 - 13a ZB 12.30331 - VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 25. März 2014 - 7 K 804/10.A - a. A. VG Köln, Urteil vom 25. Februar 2014 - 14 K 2890/12.A - VG Frankfurt (Main), Urteil vom 16. April 2013 - 7 K 4308/12.F.A - VG Magdeburg, Urteil vom 1. Oktober 2013 - 5 A 95/13 - unter Annahme gefahrerhöhender Umstände; alle Entscheidungen zitiert nach Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht